FAQ

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Fahrzeugauswahl, zu Mercedes-Benz Neu- und Gebrauchtwagen, Leasing, Finanzierung, Inzahlungnahme und zum internationalen Fahrzeugkauf. Die Antworten dienen der ersten Orientierung. Maßgeblich sind immer das konkrete Angebot, der Kaufvertrag und die dazugehörigen Bedingungen.

Beratung und Fahrzeugauswahl

Wie hilft mir Julian Kürten bei der Fahrzeugauswahl?

Ich unterstütze Sie dabei, ein Fahrzeug zu finden, das zu Ihrem Alltag, Ihrem Fahrprofil und Ihrem Budget passt. Dabei betrachten wir nicht nur Modell und Motorisierung, sondern auch Platzbedarf, Ausstattung, Nutzung und die gewünschte Form der Anschaffung.

Welche Angaben helfen bei der Fahrzeugsuche?

Hilfreich sind insbesondere das gewünschte Modell, Ihr Budget, die jährliche Fahrleistung, bevorzugte Ausstattungen und der geplante Kaufzeitpunkt. Falls Sie noch kein konkretes Modell gewählt haben, genügen zunächst Informationen zu Ihrem Fahrprofil und Ihren wichtigsten Anforderungen.

Kann ich einen Mercedes-Benz in Kiel kaufen, wenn ich nicht aus der Region komme?

Ja. Mein persönlicher Standort ist Kiel, die Beratung ist jedoch deutschlandweit möglich. Viele Fragen lassen sich telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder im Rahmen einer Videovorstellung klären.

Wer ist mein Verkäufer beziehungsweise Vertragspartner?

Gebrauchtwagen kaufen Sie direkt bei der Süverkrüp Automobile GmbH & Co. KG. Neuwagen werden durch Süverkrüp vermittelt und betreut und bei der Mercedes-Benz AG bestellt. Die jeweils maßgeblichen Angaben ergeben sich aus dem konkreten Angebot und den Vertragsunterlagen.

Ich habe bereits ein Fahrzeug gefunden. Was soll ich senden?

Senden Sie mir einfach den Link zum Fahrzeug oder die Fahrzeugnummer. Ergänzen Sie am besten Ihre wichtigsten Fragen sowie gegebenenfalls Angaben zu Finanzierung, Inzahlungnahme oder einer gewünschten Videovorstellung.

Bleiben Sie nach der Fahrzeugübergabe mein Ansprechpartner?

Ja. Meine Betreuung endet nicht mit der Unterschrift oder Fahrzeugübergabe. Auch bei späteren Fragen unterstütze ich Sie persönlich oder stelle den Kontakt zur passenden Fachabteilung bei Süverkrüp her.

Fahrzeugarten

Was ist der Unterschied zwischen Neuwagen, Vorführwagen, Jahreswagen und Gebrauchtwagen?

Ein Neuwagen ist noch nicht regulär zugelassen oder genutzt worden und kann bei einer Werksbestellung innerhalb der angebotenen Möglichkeiten individuell konfiguriert werden. Ein Vorführwagen wurde durch den Händler für Präsentationen oder Probefahrten eingesetzt. Ein Jahreswagen besitzt bereits eine Erstzulassung und wurde zuvor genutzt. Als Gebrauchtwagen werden Fahrzeuge mit vorheriger Zulassung beziehungsweise Nutzung angeboten. Entscheidend sind immer die Angaben des konkreten Fahrzeugs.

Mercedes-Benz Neuwagen

Was ist der Unterschied zwischen einem sofort verfügbaren Mercedes-Benz Neuwagen und einer Werksbestellung?

Ein sofort verfügbares Fahrzeug ist bereits produziert oder befindet sich im verfügbaren Bestand. Dadurch kann die Übergabe häufig früher erfolgen, die Konfiguration steht allerdings bereits fest. Bei einer Werksbestellung wird das Fahrzeug innerhalb der angebotenen Möglichkeiten individuell zusammengestellt. Dafür muss eine entsprechende Produktions- und Lieferzeit eingeplant werden.

Unterstützen Sie mich bei der Konfiguration?

Ja. Gemeinsam prüfen wir, welche Motorisierung, Ausstattung und technischen Optionen zu Ihrer tatsächlichen Nutzung passen. Ziel ist keine möglichst lange Ausstattungsliste, sondern eine nachvollziehbare und passende Konfiguration.

Kann ich mein gewünschtes Modell vorher probefahren?

Eine Probefahrt kann nach Verfügbarkeit organisiert werden. Nicht jede Motorisierung und Ausstattungskombination steht jederzeit als Vorführwagen bereit. In diesem Fall prüfen wir, ob ein vergleichbares Fahrzeug verfügbar ist.

Kann ein Liefertermin garantiert werden?

Lieferzeiten hängen unter anderem von Modell, Konfiguration, Produktionsplanung und Logistik ab. Genannte Liefertermine sind deshalb entsprechend der jeweiligen Vertragsunterlagen und Herstellerinformationen einzuordnen. Über bekannte Veränderungen im Ablauf werden Sie informiert.

Kann eine Konfiguration nach der Bestellung noch geändert werden?

Das hängt vom Bearbeitungs- und Produktionsstatus des Fahrzeugs ab. Änderungswünsche müssen deshalb immer individuell geprüft werden. Sobald bestimmte Produktionsschritte erreicht sind, können Änderungen eingeschränkt oder nicht mehr möglich sein.

Beraten Sie auch zu Elektro- und Hybridfahrzeugen?

Ja. Bei der Auswahl berücksichtigen wir unter anderem tägliche Fahrstrecken, Langstreckennutzung, Lademöglichkeiten und die gewünschte Fahrzeuggröße. Förderungen, steuerliche Vorteile und Herstellerangebote können sich ändern und werden deshalb nur auf Grundlage des jeweils aktuellen Stands betrachtet.

Kann ich einen Mercedes-Benz Neuwagen kaufen, leasen oder finanzieren?

Je nach Fahrzeug und aktuell verfügbarem Angebot kommen Kauf, Leasing oder Finanzierung infrage. Welche Variante sinnvoll ist, hängt unter anderem von Budget, Haltedauer, jährlicher Fahrleistung und der gewünschten finanziellen Flexibilität ab. Maßgeblich ist immer die konkrete Kalkulation.

Mercedes-Benz Gebrauchtwagen

Wie erfahre ich mehr über Zustand und Historie eines Fahrzeugs?

Ausgangspunkt sind die Angaben des konkreten Fahrzeugangebots und die vorhandenen Fahrzeugunterlagen. Bei weitergehendem Interesse klären wir gemeinsam offene Fragen zu Zustand, Ausstattung, Laufleistung und verfügbarer Dokumentation. Maßgeblich bleibt immer das konkrete Fahrzeug.

Was ist ein Mercedes-Benz „Junger Stern“?

„Junge Sterne“ sind zertifizierte Mercedes-Benz Gebrauchtwagen, die bestimmte Voraussetzungen und Prüfstandards erfüllen. Welche Garantie- und Zusatzleistungen enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Fahrzeugangebot und den dazugehörigen Bedingungen.

Kann ein Gebrauchtwagen reserviert werden?

Eine Anfrage oder Reservierung ist grundsätzlich möglich, muss aber für das konkrete Fahrzeug bestätigt werden. Das Absenden einer Nachricht allein stellt noch keine verbindliche Reservierung dar.

Kann ich einen Mercedes-Benz Gebrauchtwagen kaufen, ohne vorher nach Kiel zu kommen?

Viele Informationen können telefonisch, digital und auf Wunsch durch eine Videovorstellung vermittelt werden. Ob der gesamte Kauf aus der Entfernung abgewickelt werden kann und welche Unterlagen benötigt werden, wird für das konkrete Fahrzeug und den Käufer geprüft.

Welche Garantie gilt für einen Gebrauchtwagen?

Das hängt vom Fahrzeug, vom Angebot und von möglicherweise enthaltenen Garantieprogrammen ab. Gesetzliche Sachmängelrechte und freiwillige Garantieleistungen sind voneinander zu unterscheiden. Maßgeblich sind ausschließlich das konkrete Angebot, der Kaufvertrag und die dazugehörigen Garantiebedingungen.

Wie lange bleibt ein angebotenes Fahrzeug verfügbar?

Gebrauchtwagen sind Einzelstücke und können kurzfristig verkauft oder reserviert werden. Eine sichtbare Onlineanzeige garantiert deshalb nicht, dass das Fahrzeug noch verfügbar ist. Ich prüfe den aktuellen Status gern anhand des Fahrzeuglinks oder der Bestandsnummer.

Leasing, Finanzierung und Inzahlungnahme

Mercedes-Benz Leasing oder Finanzierung: was passt besser zu mir?

Beim Leasing steht die Nutzung des Fahrzeugs über einen vereinbarten Zeitraum im Vordergrund. Bei einer Finanzierung wird der Kaufpreis über monatliche Raten bezahlt; abhängig vom Modell kann eine Schlussrate vorgesehen sein. Welche Lösung sinnvoller ist, hängt von Nutzung, Laufleistung, Budget und persönlichen Zielen ab.

Wovon hängt die monatliche Rate ab?

Die Rate wird unter anderem durch Fahrzeugpreis, Anzahlung, Laufzeit, Laufleistung, mögliche Schlussrate und die jeweils aktuellen Konditionen beeinflusst. Eine aussagekräftige Beurteilung ist deshalb nur anhand eines konkreten Angebots möglich.

Warum sollte ich nicht nur die monatliche Rate vergleichen?

Eine niedrige Rate allein sagt wenig über die Gesamtkosten aus. Wichtig sind außerdem Anzahlung, Laufzeit, Laufleistung, Schlussrate, Rückgabebedingungen und enthaltene Leistungen. Ich erläutere Ihnen die Unterschiede anhand der verfügbaren Angebote.

Welche Unterlagen werden für Leasing oder Finanzierung benötigt?

Die benötigten Unterlagen hängen unter anderem davon ab, ob Sie privat, selbstständig oder für ein Unternehmen kaufen. Zusätzlich ist eine Prüfung durch den jeweiligen Finanzierungspartner erforderlich. Die konkrete Unterlagenliste erhalten Sie passend zu Ihrer Anfrage.

Ist Leasing oder Finanzierung auch ohne Anzahlung möglich?

Das hängt vom Fahrzeug, dem jeweiligen Finanzierungsprodukt, den aktuellen Konditionen und der erforderlichen Bonitätsprüfung ab. Eine Möglichkeit ohne Anzahlung kann deshalb nicht allgemein zugesagt werden. Ich prüfe gern, welche Varianten für das konkrete Fahrzeug angeboten werden können.

Bieten Sie Leasing und Finanzierung auch für Gewerbekunden an?

Ja, auch für Unternehmen und gewerbliche Kunden können passende Lösungen geprüft werden. Konditionen, erforderliche Unterlagen und steuerliche Behandlung unterscheiden sich von privaten Verträgen. Eine steuerliche Beratung ist damit nicht verbunden.

Können Wartungs- oder Garantiepakete in das Angebot einbezogen werden?

Abhängig von Fahrzeug, Alter und aktuellem Produktangebot können Wartungs-, Service- oder Garantiepakete verfügbar sein. Welche Leistungen enthalten sind und welche Laufzeiten gelten, wird anhand des konkreten Angebots erläutert.

Kann mein bisheriges Fahrzeug in Zahlung gegeben werden?

Ja, eine mögliche Inzahlungnahme kann im Rahmen des Fahrzeugwechsels geprüft werden. Dafür werden zunächst Fahrzeugdaten, Laufleistung, Ausstattung, Zustand und vorhandene Unterlagen benötigt. Anschließend erfolgt eine Bewertung.

Welche Unterlagen werden für die Bewertung meines Fahrzeugs benötigt?

Hilfreich sind Zulassungsbescheinigung, aktuelle Laufleistung, Ausstattungsangaben, Service- beziehungsweise Wartungsnachweise und Informationen zu bekannten Schäden oder Reparaturen. Bei einer bestehenden Finanzierung wird zusätzlich der aktuelle Ablösebetrag benötigt. Die endgültige Bewertung kann eine Besichtigung des Fahrzeugs voraussetzen.

Kann auch ein noch finanziertes Fahrzeug in Zahlung gegeben werden?

Grundsätzlich kann auch ein Fahrzeug mit laufender Finanzierung geprüft werden. Dafür werden insbesondere der aktuelle Ablösebetrag und die Angaben der finanzierenden Bank benötigt. Ob und wie die Ablösung in die Abwicklung einbezogen werden kann, wird individuell geklärt.

Internationaler Fahrzeugkauf und Export

Welche Fahrzeuge können international verkauft werden?

Internationale Verkäufe sind sowohl für geeignete Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen möglich. Neuwagen werden ausschließlich innerhalb Europas verkauft. Bei Gebrauchtwagen können nach individueller Prüfung zusätzlich ausgewählte außereuropäische Märkte infrage kommen. Voraussetzung ist immer, dass das Fahrzeug über Süverkrüp angeboten beziehungsweise abgewickelt wird. Fahrzeuge anderer Händler können nicht durch uns international verkauft oder exportiert werden.

Kann ich einen Mercedes-Benz Neuwagen innerhalb Europas kaufen?

Ja. Geeignete Mercedes-Benz Neuwagen können innerhalb Europas verkauft werden. Ob ein Verkauf möglich ist, wird für jedes Fahrzeug, den Käufer und das Zielland individuell geprüft.

Mögliche Ausschlussgründe sind unter anderem:

  • Zielland liegt außerhalb Europas
  • hersteller- oder vertriebsseitige Einschränkungen
  • Fahrzeug oder Konfiguration ist nicht für den Zielmarkt freigegeben
  • Käufer oder Unternehmen können nicht vollständig geprüft werden
  • erforderliche Unterlagen oder Nachweise fehlen
  • rechtliche, steuerliche, zollrechtliche oder sanktionsrechtliche Vorgaben stehen entgegen

Aus der Verfügbarkeit eines Fahrzeugs ergibt sich daher noch keine Zusage für einen internationalen Verkauf.

In welche Länder können Fahrzeuge verkauft werden?

Eine feste und allgemeingültige Länderliste gibt es nicht. Internationale Verkäufe werden anhand des Fahrzeugs, des Käufers, des Ziellands und der geltenden Rahmenbedingungen individuell geprüft. Für Neuwagen kommen ausschließlich europäische Zielländer infrage. Geeignete Gebrauchtwagen können innerhalb der Europäischen Union sowie nach individueller Prüfung in weitere europäische und ausgewählte außereuropäische Märkte verkauft werden.

Nicht möglich sind insbesondere:

  • keine Neuwagenverkäufe außerhalb Europas
  • keine Fahrzeuge anderer Händler
  • keine Geschäfte mit unvollständigen oder nicht prüfbaren Käuferdaten
  • keine Geschäfte entgegen rechtlichen, steuerlichen, zollrechtlichen, sanktionsrechtlichen oder herstellerseitigen Vorgaben

Auch innerhalb Europas besteht kein automatischer Anspruch auf Verkauf oder Lieferung.

Welche Angaben werden für die erste Prüfung benötigt?

Für eine erste Prüfung sind folgende Angaben hilfreich:

  • Fahrzeuglink oder Bestandsnummer
  • Zielland
  • Privat- oder Unternehmenskauf
  • vollständiger Name beziehungsweise Unternehmensname
  • bei Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • gewünschte Art der Abholung oder des Transports
  • Kontaktdaten
  • bevorzugte Sprache
Können Unternehmen ein Fahrzeug ohne deutsche Umsatzsteuer kaufen?

Ob eine umsatzsteuerfreie Lieferung möglich ist, hängt von den Voraussetzungen des konkreten Geschäfts und den erforderlichen Nachweisen ab. Eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer allein führt nicht automatisch zu einer umsatzsteuerfreien Abwicklung. Maßgeblich sind die individuelle Prüfung und die vertraglich vereinbarten Bedingungen.

Warum wird bei Unternehmenskunden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geprüft?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist ein Bestandteil der Prüfung eines grenzüberschreitenden Unternehmenskaufs innerhalb der Europäischen Union. Eine gültige Nummer allein garantiert jedoch weder eine umsatzsteuerfreie Lieferung noch die Annahme des Geschäfts. Käufer, Unternehmen, Fahrzeug, Zielland und erforderliche Nachweise werden gemeinsam geprüft.

Was ist eine Umsatzsteuerkaution?

Abhängig vom Geschäft kann zunächst eine Umsatzsteuerkaution beziehungsweise ein Depotbetrag verlangt werden. Eine Erstattung erfolgt nur entsprechend den vertraglichen Bedingungen und nachdem alle erforderlichen Nachweise vollständig und fristgerecht vorliegen.

Was ist eine Gelangensbestätigung?

Eine Gelangensbestätigung kann als Nachweis dienen, dass ein Fahrzeug im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung tatsächlich in einem anderen EU-Mitgliedstaat angekommen ist. Ob und in welcher Form sie im konkreten Geschäft benötigt wird, richtet sich nach der jeweiligen Abwicklung und den vereinbarten Nachweispflichten.

Unterstützen Sie bei Exportkennzeichen und Zolldokumenten?

Sofern die Voraussetzungen des jeweiligen Vorgangs erfüllt sind, unterstützen wir bei den erforderlichen Exportkennzeichen sowie bei zollrechtlich relevanten Dokumenten. Der konkrete Umfang hängt vom Fahrzeug, Käufer, Zielland und der geplanten Übernahme ab.

Kann das Fahrzeug in Kiel abgeholt werden?

Eine persönliche beziehungsweise beauftragte Abholung in Kiel kann Teil der vereinbarten Abwicklung sein. Kiel verfügt über eine gute Autobahnanbindung und direkte Fährverbindungen in Richtung Skandinavien und Baltikum. Die konkrete Übergabe wird vorab abgestimmt.

Kann ein Transportunternehmen das Fahrzeug für mich abholen?

Eine Abholung durch ein vom Käufer beauftragtes Transportunternehmen kann nach vorheriger Abstimmung möglich sein. Der Käufer organisiert und beauftragt den Transport vollständig selbst. Welche Vollmachten, Identitätsnachweise und Übergabeunterlagen benötigt werden, wird für den konkreten Vorgang mitgeteilt.

Organisieren Sie den Transport ins Zielland?

Nein. Die Organisation und Beauftragung des Fahrzeugtransports liegt vollständig beim Käufer. Der Käufer wählt das Transportunternehmen und klärt Transportkosten, Versicherung sowie den weiteren Transportweg eigenständig.

Wir stimmen den Abholtermin und die Fahrzeugübergabe mit dem Käufer beziehungsweise dem beauftragten Transportunternehmen ab und stellen die im konkreten Vorgang vereinbarten Unterlagen bereit. Verantwortlichkeiten, Übergabepunkt und Gefahrübergang richten sich nach dem jeweiligen Kaufvertrag.

In welcher Sprache werden Verträge und rechtlich relevante Dokumente erstellt?

Die Website und die erste Kommunikation stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung. Die maßgebliche Sprache von Kaufvertrag, Rechnung, Garantie- oder Exportdokumenten kann davon abweichen. Entscheidend sind die im konkreten Vorgang bereitgestellten und vereinbarten Unterlagen.

Die Antworten dienen der ersten Orientierung. Fahrzeugverfügbarkeit, Preise, Konditionen, Lieferzeiten, Garantieumfang sowie steuerliche und zollrechtliche Voraussetzungen hängen vom konkreten Fahrzeug und Geschäft ab. Maßgeblich sind das individuelle Angebot, der Kaufvertrag und die dazugehörigen Bedingungen. Die FAQ ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung.